Dein Weg zur Unabhängigkeit
Kraftfahrzeuge Klasse B
Starte jetzt durch mit deinem Führerschein der Klasse B
- mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: | 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren) |
Voraussetzungen: | – |
Befristung | Klasse B ist unbefristet gültig |
Einschluss: | Klasse L und AM |
Hinweise: | – |
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger
Kraftfahrzeuge Klasse B mit Schlüsselzahl 96
- einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg
Mindestalter: | 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren) |
Voraussetzungen: | – |
Befristung | Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig |
Einschluss: | – |
Hinweise: | Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer. |
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger
Kraftfahrzeuge Klasse BE
- einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Mindestalter: | 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren) |
Voraussetzungen: | Vorbesitz der Klasse B |
Befristung | Klasse BE ist unbefristet gültig |
Einschluss: | – |
Hinweise: | Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich. |