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Dein Weg zur Unabhängigkeit

Kraftfahrzeuge Klasse B

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  • mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
 Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren)
 Voraussetzungen:
 Befristung Klasse B ist unbefristet gültig
 Einschluss: Klasse L und AM
 Hinweise:

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger

Kraftfahrzeuge Klasse B mit Schlüsselzahl 96

  • einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg
 Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren)
 Voraussetzungen:
 Befristung Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig
 Einschluss:
 Hinweise: Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer.

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger

Kraftfahrzeuge Klasse BE

  • einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
 Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren)
 Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse B
 Befristung Klasse BE ist unbefristet gültig
 Einschluss:
 Hinweise: Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.

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